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Baugesuchseingabe ab dem 1. März 2022:
Seit dem 1. Juli 2019 kann das Baugesuch bei der Gemeindeverwaltung Lauperswil elektronisch eingereicht werden. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch. Baugesuche können nicht mehr in Papierform eingereicht werden.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen.

Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:

  • Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG),
  • Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG),
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG),
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG),
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG),
  • Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD),
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD).

Hier gelangen Sie zum elektronischen Baubewilligungsverfahren:

Kontakt / Adresse Gemeindeschreiberei

Gemeindeverwaltung Lauperswil
Dorfstrasse 51
3438 Lauperswil

Telefon: 034 496 22 22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten

  • Montag

    08.00 - 11.30 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr

  • Dienstag

    ganzer Tag geschlossen

  • Mittwoch

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  • Donnerstag

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  • Freitag

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Am Dienstag bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils den ganzen Tag geschlossen und es werden auch keine Telefonanrufe entgegengenommen.