Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen und Güterweganlagen
Die von der Baukommission beschlossene und vom Strassenverkehrsamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung
Höchstgewicht 10 Tonnen während der Auftauperiode
wird ab sofort bis Ende der Auftauperiode in Kraft gesetzt. Die Signalisation der davon betroffenen Gemeinde- und Güterstrassen erfolgt laufend und witterungsbedingt. Die Gewichtsbeschränkung gilt demnach, sobald und solange die Signale aufgestellt sind.
Zum Schutze unserer Gemeindestrassen sowie zur Vermeidung von Dauerschäden ersuchen wir die Bevölkerung dringend, die Beschränkungen zu beachten. Fehlbare haben mit einer Anzeige zu rechnen. Nur in begründeten Ausnahmesituationen kann ein schriftliches Gesuch beim Strassenmeister eingereicht werden. Die tägliche Milchabfuhr ist nach wie vor gestattet. Kraftfuttertransporte, Baustellenschwerverkehr, Holzabfuhren usw. werden jedoch nicht bewilligt und sind so zu planen, dass diese nicht in die Auftauperiode fallen.