Neumühlebrücke; Öffnung für den Verkehr nach der Sanierung
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 hat die Stimmbevölkerung einen Kredit in Höhe von CHF 1,2 Mio. für die Sanierung der Neumühlebrücke genehmigt. Der Gemeinderat hat vorgängig informiert, dass er über die Öffnungsart der Brücke zu gegebener Zeit beschliessen und orientieren wird. Die Sanierungsarbeiten sind nun bereits weit fortgeschritten. Die Bevölkerung wurde über die Aufrichte sowie die geplante Eröffnung bereits informiert.
Der Gemeinderat hat aus diesem Grund an seiner Sitzung vom 5. November 2024 die Öffnung der Brücke thematisiert. Dabei wurden die Wortmeldungen und Meinungen der Bevölkerung aus der Juni-Gemeindeversammlung berücksichtigt. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die Brücke analog der Situation vor der Sperrung wiederzueröffnen. Dies bedeutet, dass die Neumühlebrücke nach erfolgter Sanierung wieder für sämtlichen Verkehr bis 3,5 Tonnen befahrbar sein wird. Als Massnahme zur Reduktion des Durchgangsverkehrs über die Brücke sollen die Wegweiser im Unterdorf (Richtung Neumühle) und in der Neumühle (Richtung Lauperswil) entfernt werden. Die Neumühlebrücke soll vor allem der einheimischen Bevölkerung als Emmequerung dienen.
Über den definitiven Öffnungszeitpunkt der Brücke wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 und weiteren Pressemitteilungen durch die Arbeitsgruppe Neumühlebrücke informiert.