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Anpassung Wassertarife Wasserversorgungen Moosegg und Emmenmatt

Im Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat beschlossen, die vom Amt für Wasser und Abfall verlangte generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) für die Wasserversorgungen Emmenmatt und Moosegg in Angriff zu nehmen. Mithilfe einer GWP wird die Sicherheit der Wasserversorgungen langfristig sichergestellt. Ein Teilaspekt dieser GWP ist die Eruierung der sogenannten Wiederbeschaffungswerte. Gemäss Wasserversorgungsgesetz des Kantons Bern sind jährliche Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt vorzunehmen (anstelle von Abschreibungen). Diese Einlagen berechnen sich auf der Basis des Wiederbeschaffungswerts der Anlagen, das heisst den heutigen Kosten ihres Ersatz. Die Werte wurden vom beauftragten Ingenieurbüro für die Wasserversorgungen Emmenmatt und Moosegg separat neu berechnet. Es zeigte sich dabei, dass diese bisher zu tief geschätzt wurden. Dadurch wurden auch zu tiefe Einlagen in die Spezialfinanzierungen getätigt. Gemäss der GWP können aufgrund der bisherig zu tiefen Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt die Finanzen beider Wasserversorgungen als nicht solide bezeichnet werden. Die jährlich getätigten Einlagen liegen bei 29% (Moosegg) respektive 21% (Emmenmatt) der Wiederbeschaffungswerte. Das Amt für Wasser und Abfall verlangt jedoch eine Mindestdeckung von 60% des Werterhaltes. Nach Berechnung der neuen Wiederbeschaffungswerte wurde eine Gebührenüberprüfung durchgeführt. Damit die geforderte Mindestdeckung von 60% des Werterhaltes erreicht wird, sind für beide Wasserversorgungen Gebührenerhöhungen notwendig. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner letzten Sitzung die Gebühren neu wie folgt festgesetzt:

Wasserversorgung Moosegg:
Grundgebühr:         CHF 190.00/m3 Nennbelastung pro Jahr (bisher CHF 170.00/m3)
Verbrauchsgebühr:   CHF 2.20 / m2 (bisher CHF 2.00)

Wasserversorgung Emmenmatt:
Grundgebühr:         CHF 160.00/m3 Nennbelastung pro Jahr (bisher CHF 90.00/m3)
Verbrauchsgebühr:   CHF 2.20 / m2 (bisher CHF 1.80/m3)

Die Anpassungen der beiden Gebührenverordnungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Gebührenverordnung Wasserversorgung Moosegg (gültige Version ab 01.01.2025)
Gebührenverordnung Wasserversorgung Emmenmatt (gültige Version ab 01.01.2025)

Gemeinderat Lauperswil