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Publikation Verkehrsmassnahmen Kalchmatt/Schmittenweg

Der Gemeinderat von Lauperswil verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2, des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Zustimmungsverfügung 4021-24
Tempo-30-Zone Gebiet Kalchmatt/Schmittenweg
Zonensignalisation 30 km/h

Abgrenzung:
Bergernschachenweg, Kährgässli, Kalchmattweg, Schmittenweg

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tage seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger und ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist sowie nach dem Aufstellen und Auswechseln der Signale in Kraft. Zur besseren Orientierung liegen die geplanten Verkehrsmassnahmen bei der Gemeindeschreiberei sowie auf der Homepage der Gemeinde Lauperswil öffentlich auf.

Der Gemeinderat, 15. August 2024

 

Situationsplan:

pdfSituationsplan Kalchmatt-Schmittenweg