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Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Lauperswil Los 6

Das Vermessungswerk im ganzen Gemeindegebiet von Lauperswil - ohne die bereits definitiv anerkannten Baugebiete Emmenmatt, Zollbrück und Lauperswil Dorf - ist neu vermessen worden.

Der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan mit dem dazugehörigen Namensverzeichnis und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 12. August 2024 bis 13. September 2024 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz, Artikel 38). Die Auflagepläne und allfällige Flächendifferenzen können unter folgendem Link eingesehen werden:

www.infragon.ch/lauperswil

Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 903/2023/4, 903/2023/9 und 903/2024/9 hängig.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).

Der verantwortliche Ingenieur-Geometer wird am Mittwoch, 28. August 2024 im Gemeindehaus zur Auskunftserteilung anwesend sein. Besprechungstermine müssen vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Lauperswil 034 496 22 22 reserviert werden.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).

Für die Beantwortung von administrativen Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter der Nr. 034 496 22 22, oder bei technischen Unklarheiten die Infragon Ingenieure AG (vormals Ruefer Ingenieure AG) unter der Nr. 034 408 48 48 gerne zur Verfügung.

Lauperswil, 8. August 2024
Der Gemeinderat