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Umsetzung Verkehrsmassnahmen Gemeindegebiet; Etappierung

Im Dezember 2020 hat der Gemeinderat die Bevölkerung über die Absichten betreffend verkehrstechnischer Überprüfung des gesamten Gemeindegebietes informiert. Diese Massnahme wurde aufgrund von Begehren für Tempo-30-Zonen aus der Bevölkerung ergriffen. Anlässlich einer Mitwirkung im März 2022 wurde die Bevölkerung zudem aufgerufen, Ideen und Meinungsäusserungen einzugeben. Anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung vom 16. März 2022, an welcher 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, wurde die Bevölkerung ebenfalls über die geplanten Massnahmen informiert. Auf Basis der Mitwirkungseingaben und der Informationsveranstaltung sind die Verkehrsmassnahmen überarbeitet und auf entsprechenden Situationsplänen festgehalten worden. Im April dieses Jahres hat der kantonale Oberingenieurkreis IV mittels Zustimmungsverfügung die geplanten Verkehrsmassnahmen genehmigt. Der Gemeinderat hat nun anlässlich seiner letzten Sitzung entschieden, die Umsetzung der Massnahmen in drei Etappen zu vollziehen. Dabei sollen die Tempo-30-Zonen wie folgt eingeführt werden:

Jahr 2024: Kalchmatt/Schmittenweg (ohne Teilbereich Kährgässli/Bergernschachenweg)

Jahr 2025: Kährgässli/Bergernschachenweg, Längmattstrasse, Grabenmattweg, Dorf Lauperswil

Jahr 2026: Schwändeliweg, Gässliweg, Wittenbach, Längenbach

Mit der gestaffelten Einführung der Zonen sollen unter anderem die Kosten wie auch der Arbeitsaufwand des Werkhofes auf verschiedene Jahre aufgeteilt werden. Bevor die Massnahmen in den vorerwähnten Gebieten umgesetzt werden, sind diese jeweils ordentlich im amtlichen Anzeiger unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit zu publizieren. Nach erfolgter Publikation wird jeweils zeitnah mit der Umsetzung begonnen.

Rückfragen an: Gemeinderat Ressort Sicherheit Alexander Beer, Tel. 079 257 31 66