Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche sowie auch für private Abwasser- und/oder Hofdüngeranlagen. Damit sichergestellt wird, dass die Gesetzgebungen des Gewässerschutzes bei öffentlichen Anlagen befolgt und umgesetzt werden, sind deren Bau und Unterhalt Aufgabe der öffentlichen Hand. Jeweils spätestens nach Erstellung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) werden die öffentlichen Kanalnetze und Bauwerke regelmässig unterhalten.
Der Gewässerschutz ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn auch die Funktion der privaten Entwässerungsanlagen sichergestellt ist. Auch für Privatanlagen sind die Bestimmungen des Gewässerschutzes zwingend. Der Unterhalt dieser Anlagen wird allerdings vielerorts vernachlässigt. Dies, weil die Inhabenden die Risiken schadhafter Entwässerungsanlagen oftmals nicht kennen, diesen zu wenig Beachtung schenken oder ihnen die Beseitigung keinen direkt sichtbaren Nutzen einträgt. Der Zustand der privaten Abwasseranlagen ist deshalb in der Regel unbekannt.
Gestützt auf diese Ausgangslage haben die OSTAG Ingenieure AG ein «Konzept und Investitionskosten für die Abwasserentsorgung Zustandsuntersuchung privater Hofdüngeranlagen (ZpA HDA)» und ein «Konzept Investitionskosten für die Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA Lse = Liegenschaftsentwässerung) erarbeitet.
Die Gemeinde Lauperswil bzw. die Spezialfinanzierung Abwasser übernimmt die Kosten für die Zustandsaufnahme der privaten Abwasser- und Hofdüngeranlagen. Von Seiten des Kantons werden Subventionen von CHF 500.00 pro kontrollierte Anlage in Aussicht gestellt. Nach der Kontrolle bzw. Zustandsaufnahme erhält die Grundeigentümerschaft das Resultat der Kontrolle und den Auftrag, allfällige Mängel auf eigene Kosten zu sanieren.
Der Gemeinderat hat den Kreditanträge in der Höhe von CHF 1'800'000.00 (ZpA Lse) und CHF 350'000.00 (ZpA HDA) zugestimmt und sie zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom Frühjahr 2023 verabschiedet.